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Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ)

1919-1938 Vorübungen der Vertreibung - Entgermanisierung

Das Staatengebilde hatte weder historische noch ethnische Grenzen, da es neben den deutschen Gebieten auch Oberungarn und die Karpatho-Ukraine umfasste. So herrschten 51 % Tschechen über 49 % andere Nationalitäten. Die "Überstimmungs-Demokratie" hatte (unter Einbeziehung von 16 % Slowaken) 67 %, die den fünf anderen Nationalitäten mit insgesamt 33 % die Gesetze vorgaben, welche bereits von der Nationalversammlung bis 17.4.1919 beschlossen wurden. Die Folge war eine verstärkte Abwanderung von Deutschen, Polen, Ungarn und Juden.


1. Bodenreform (Bodenraub - "böhmischer Boden in tschechische Hände"), Enteignung des Großgrundbesitzes über 150 ha: 840.230 ha oder 31 % des deutschen Siedlungsgebietes wurden zu 94 % an tschechische Neusiedler vergeben. 40.000 deutsche Arbeiter und Angestellte wurden arbeitslos.


2. Vermögensabgabe: Sie traf vor allem den deutschen Besitz, da auch Kriegsanleihen (die nicht entschädigt wurden und sieben Milliarden Friedenskronen betrugen) sowie ständig steigende Haus- und Grundbesitzsteuern herangezogen wurden.


3. Devisen- und Subventionspolitik: Restriktive Geldmarktpolitik und höchstens 30 % Staatsaufträge an deutsche Betriebe. Mehr als 2.000 Betriebe kaufte die "Živnostenska Banka" im Laufe der Jahre.


4. Das Sprachgesetz vom 20.2.1920 (ebenfalls ohne Minderheiten beschlossen) verlangte von Staatsbeamten innerhalb von 6 Monaten eine schwierige Prüfung, welche häufig eine Versetzung ins tschechische Sprachgebiet mit sich brachte, während kinderreiche, nur tschechisch sprechende Beamte ins deutsche Gebiet kamen.


5. Gewalt gegen die deutschen Schulen: Gezielte Politik für tschechische Minderheiten im deutschen Gebiet. Gründung von 853 Kindergärten und 1.400 Schulen mit 7.000 Klassen bei gleichzeitiger Schließung von 430 deutschen Schulen mit 2.652 Klassen.


6. Verwaltungsreform 1927: Neue Gemeinde- und Bezirkseinteilung zur Beseitigung deutscher Mehrheiten und Angestellten. In vielen Städten wurde durch das Soldatenwahlrecht eine tschechische Gemeindeverwaltung erzwungen. Durch das Sprachgesetz und die Verwaltungsreform verloren 70.000 deutsche Staatsangestellte ihren Posten. Durch die staatlichen Maßnahmen wurde der tschechische Anteil an der Bevölkerung der deutschen Gebiete von 27 % auf teilweise über 25 % gesteigert, während die deutsche Bevölkerung durch Abwanderung zurückging. (Allein in Österreich wurden bis 1934 insgesamt 436.000 Sudetendeutsche eingebürgert).


Wirtschaftskrise und Verelendung der Deutschen

Die Langzeitarbeitslosigkeit 1931-1935 betrug in der exportorientierten Industrie bis zu 97 %, ohne dass sich der Staat zu Notstandsmaßnahmen veranlasst sah. 20.000 Selbstmorde 1931 und höchste Kindersterblichkeit durch Hunger, Rachitis und TBC waren die Folge. Totale Überwachung durch Staatspolizei, u. a. waren 2.300 deutsche Bücher und 170 Lieder verboten, Betätigung für deutsche Vereine konnte unter Hochverrat nach dem Staatsschutzgesetz 1923 angeklagt werden.


Die Wahlen 1935 standen unter Militäraufsicht, 1938 sogar unter Standrecht. Kein Wunder, dass unter diesem Druck und der fortgesetzten staatlichen Verweigerung der Minderheitenrechte die Sudetendeutsche Partei 1935 zur stärksten Partei im Prager Parlament wurde. Trotzdem verweigerte die Regierung Verhandlungen zur Anerkennung der deutschen Volksgruppe.


Univ.-Prof. Dr. Emanuel Radl hatte schon 1927 in einem Buch gnadenlos mit der Regierung abgerechnet und die Maßnahmen (siehe Punkte 1. bis 6.) als "Kampf gegen die inländische Bevölkerung" bezeichnet.


1935 wurde eine Rüstungssteuer eingeführt, der Plan einer Befestigungslinie begonnen, die von rund eine Million tschechischen Arbeitern im deutschen Gebiet gebaut wurde. Die Skoda-Werke lieferten aber auch Spezial-Artillerie an Hitler-Deutschland. Die tschechische Armee umfasste 1938 mehr als 44 modern ausgerüstete Divisionen, davon 4 Elitedivisionen in der Bunkerlinie.


Als sich die Spannungen im Sommer 1938, nach dem Anschluss Österreichs, zur Sudetenkrise verdichteten, sandte England den ehemaligen Handelsminister Lord Walter Runciman, der am 14.9.1938 die Abtretung der deutschen Gebiete empfahl. Am 21. September stimmte die Regierung der ČSR auf Druck der französischen und britischen Regierung zu und am 29.9.1938 wurden im Münchner Abkommen die Modalitäten der Besetzung der deutschen Gebiete für Anfang Oktober vereinbart.


Internationale Stimmen waren sich einig, dass die ČSR in dieser Form keine Existenzberechtigung hatte.


Die Národní Noviny schrieb am 23.11.1938 : ,,... dass kein Volk von Legenden leben kann", und Neville Henderson, der britische Botschafter in Berlin, bemerkte: ,,... dass man die deutschen Gebiete klugerweise beim Vertrag von Versailles nicht in den Staat hätte eingliedern dürfen", und zu Beneš nach seiner Abdankung und Abreise aus Prag am 5.10.1938: ,,... dass man den tschechischen Staat, auch im Falle eines gewonnenen Krieges, nicht wieder in der gleichen Form errichten würde."


Für Beneš offenbar der Anlass für seine "Transferpläne".


Am 13.10.1938 forderten die Slowaken unter Hinweis auf den "Pittsburgher Vertrag" die Autonomierechte, die sie mit Antritt der Regierung Jozef Tiso auch erhielten. Am 21.11. wurde in den "Wiener Verträgen" die von einer internationalen Kommission erarbeitete Grenzziehung zur Rest-"Tschecho-Slowakei" (entsprechend der Sprachgrenze) bestätigt. Am 4.12.1938 stimmte die Bevölkerung der angeschlossenen Gebiete mit 98 % mit JA für den Anschluss; damit auch die tschechischen Reichsangehörigen. Sodann erfolgte die völlige Gleichschaltung unter Auflösung der Vereine, die das Volkstum erhalten hatten.


Als am 13.3.1939 Pressburg die Slowakei zum unabhängigen Staat erklärte, fuhr der tschechische Staatspräsident Emil Hacha nach Berlin und stellte den Reststaat "unter den Schutz des Deutschen Reiches", worauf am 15. März die militärische Besetzung erfolgte und am 16. März per Erlass die Schaffung des Protektorates Böhmen und Mähren verfügt wurde.


Beneš protestiert gegen die Okkupation der böhmischen Länder. England zeigt sich enttäuscht und Frankreich empfindet diesen Bruch des Völkerrechts auch als Wortbruch der deutschen Führung.

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