Das Staatengebilde hatte weder historische noch ethnische Grenzen, da es neben den deutschen Gebieten auch Oberungarn und die Karpatho-
1. Bodenreform (Bodenraub -
2. Vermögensabgabe: Sie traf vor allem den deutschen Besitz, da auch Kriegsanleihen (die nicht entschädigt wurden und sieben Milliarden Friedenskronen betrugen) sowie ständig steigende Haus-
3. Devisen-
4. Das Sprachgesetz vom 20.2.1920 (ebenfalls ohne Minderheiten beschlossen) verlangte von Staatsbeamten innerhalb von 6 Monaten eine schwierige Prüfung, welche häufig eine Versetzung ins tschechische Sprachgebiet mit sich brachte, während kinderreiche, nur tschechisch sprechende Beamte ins deutsche Gebiet kamen.
5. Gewalt gegen die deutschen Schulen: Gezielte Politik für tschechische Minderheiten im deutschen Gebiet. Gründung von 853 Kindergärten und 1.400 Schulen mit 7.000 Klassen bei gleichzeitiger Schließung von 430 deutschen Schulen mit 2.652 Klassen.
6. Verwaltungsreform 1927: Neue Gemeinde-
Wirtschaftskrise und Verelendung der Deutschen
Die Langzeitarbeitslosigkeit 1931-
Die Wahlen 1935 standen unter Militäraufsicht, 1938 sogar unter Standrecht. Kein Wunder, dass unter diesem Druck und der fortgesetzten staatlichen Verweigerung der Minderheitenrechte die Sudetendeutsche Partei 1935 zur stärksten Partei im Prager Parlament wurde. Trotzdem verweigerte die Regierung Verhandlungen zur Anerkennung der deutschen Volksgruppe.
Univ.-
1935 wurde eine Rüstungssteuer eingeführt, der Plan einer Befestigungslinie begonnen, die von rund eine Million tschechischen Arbeitern im deutschen Gebiet gebaut wurde. Die Skoda-
Als sich die Spannungen im Sommer 1938, nach dem Anschluss Österreichs, zur Sudetenkrise verdichteten, sandte England den ehemaligen Handelsminister Lord Walter Runciman, der am 14.9.1938 die Abtretung der deutschen Gebiete empfahl. Am 21. September stimmte die Regierung der ČSR auf Druck der französischen und britischen Regierung zu und am 29.9.1938 wurden im Münchner Abkommen die Modalitäten der Besetzung der deutschen Gebiete für Anfang Oktober vereinbart.
Internationale Stimmen waren sich einig, dass die ČSR in dieser Form keine Existenzberechtigung hatte.
Die Národní Noviny schrieb am 23.11.1938 : ,,... dass kein Volk von Legenden leben kann", und Neville Henderson, der britische Botschafter in Berlin, bemerkte: ,,... dass man die deutschen Gebiete klugerweise beim Vertrag von Versailles nicht in den Staat hätte eingliedern dürfen", und zu Beneš nach seiner Abdankung und Abreise aus Prag am 5.10.1938: ,,... dass man den tschechischen Staat, auch im Falle eines gewonnenen Krieges, nicht wieder in der gleichen Form errichten würde."
Für Beneš offenbar der Anlass für seine "Transferpläne".
Am 13.10.1938 forderten die Slowaken unter Hinweis auf den "Pittsburgher Vertrag" die Autonomierechte, die sie mit Antritt der Regierung Jozef Tiso auch erhielten. Am 21.11. wurde in den "Wiener Verträgen" die von einer internationalen Kommission erarbeitete Grenzziehung zur Rest-
Als am 13.3.1939 Pressburg die Slowakei zum unabhängigen Staat erklärte, fuhr der tschechische Staatspräsident Emil Hacha nach Berlin und stellte den Reststaat "unter den Schutz des Deutschen Reiches", worauf am 15. März die militärische Besetzung erfolgte und am 16. März per Erlass die Schaffung des Protektorates Böhmen und Mähren verfügt wurde.
Beneš protestiert gegen die Okkupation der böhmischen Länder. England zeigt sich enttäuscht und Frankreich empfindet diesen Bruch des Völkerrechts auch als Wortbruch der deutschen Führung.