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Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ)

1950 bis heute Nachkriegsentwicklung

Nachkriegsordnung oder Völkerrecht?


Die Forschergruppe "Bohemus" stellte 1980 fest: "Die Aussiedlung als Strafmaßnahme mit der Annahme einer Kollektivschuld bedeutete eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtssicherheit der Bürger des Staates ... Sofern tschechische Bürger an Deutschen Straftaten verübten, sollten sie dafür rechtliche Verantwortung tragen ... Die Aussiedlung verletzte sittliche Werte, sie ermöglichte unter der Schirmherrschaft des Staates Beutezüge ganzer Gruppen in die Grenzgebiete. Durch ihre Folgen demoralisierte sie einen Großteil der Bevölkerung. Diejenigen, welche sich des konfiszierten Eigentums bemächtigten, lernten nicht mit dem widerrechtlich erworbenen Vermögen zu wirtschaften und fanden keinen innigen Bezug zur Natur und Landschaft. Die Aussiedlung vernichtete riesige materielle Werte und verwandelte die Kulturlandschaft in eine halbleere Ödlandschaft, extensiv von entwurzelten Neusiedlern bestellt."


Ergebnis: Vier Jahrzehnte Kommunismus. Trotz der Wende 1989 ist die Aufrechterhaltung der Beneš-Dekrete als "Nachkriegsordnung" ein Bestehen auf der überholten kommunistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Der Rest der deutschen Volksgruppe in Tschechien ist - nach wie vor - diskriminiert.


Eindeutige Stellungnahmen von Völkerrechtsexperten widersprechen der tschechischen Politik (Laun, Raschhofer, Kimminich, Blumenwitz, Gornig, Ermacora). UN-Völkerrechtler Alfred Maurice de Zayas: „Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet als ius cogens das Recht auf Heimat. Eine Massenvertreibung ist mit der damals geltenden Haager Landkriegsordnung nicht in Einklang zu bringen (Art. 42-56). Das Völkerrecht hat universale Geltung, darum stellt die Vertreibung der Deutschen ein unverjährbares, internationales Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Der Artikel XIII des Potsdamer Protokolls hat keine Legalisierung bewirkt." Prof. Ermacora: "Die Enteignungsdekrete von 1945 sind aufzuheben. Die Konfiskation ist zu widerrufen und wieder gutzumachen".


Am 13.10.1998 hat das amerikanische Repräsentantenhaus mit Resolution 562 die früheren, totalitären Staaten Osteuropas - namentlich die Tschechische Republik - aufgefordert, ,,... widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben oder wirksame Entschädigung zu leisten". Das Europäische Parlament folgte mit einer gleichlautenden Entschließung am 15. März 1999.


Die Sudetendeutsche Landsmannschaft - Eine Volksgruppe im Herzen Europas.


Die Landsmannschaft entstand aus den Beratungsstellen für Vertriebene und den landsmannschaftlichen Heimatgruppen in den Aufnahmeländern, insbesondere in Deutschland und Österreich, im Jahre 1950.


Deklaration der Charta der Heimatvertriebenen (5.8.1950):


1. Verzicht auf Rache und Vergeltung.

2. Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.

3. Bekundung des Willens, durch unermüdliche Arbeit am Wiederaufbau Europas mitzuwirken.


In diesem Sinne wurden alle europäischen Initiativen durch Resolutionen unterstützt: Europäische Menschenrechtskonvention 4.11.1950, Völkerrecht/KSZE 1.8.1975 Helsinki und Nachfolgekonferenzen, Selbstbestimmungsrecht und Gruppenrechte 4.3.1979, Zusatzprotokoll zur EMRK 1991 Budapest und 1994 Kopenhagen, Beitritt zur Föderation europäischer Volksgruppen, FUEV. Rechtsverwahrung: Petition an die Vereinten Nationen 28.1.1978 (Rückgabe des völkerrechtswidrig entzogenen Eigentums. 200.000 Unterschriften).


Satzungsgemäßer Zweck der Sudetendeutschen Landsmannschaft:


a) an einer gerechten Völkerordnung Europas mitzuwirken,

b) Rechtsanspruch auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht aufrechterhalten,

c) Anspruch auf Rückerstattung des geraubten Vermögens,

d) Kulturelle Überlieferung und Kulturwerte der Heimat zu erhalten und zu dokumentieren.


Ausblick und Hoffnung Europa - Menschliche Kontakte im Nachbarland


Schon in den 1960er Jahren wurden seitens der Heimatvertriebenen Reisemöglichkeiten in die Heimat wahrgenommen, wobei sich in Einzelfällen auch freundschaftliche Kontakte zu den heutigen Bewohnern der Elternhäuser ergaben. Mit großer Sympathie für die tschechische Bevölkerung reagierte man auf die neuerliche kommunistische Unterdrückung beim Einmarsch der Warschauer Paktstaaten im Jahre 1968, als man die geflüchteten Tschechen vor allem in Österreich aufnahm oder sie vor ihrer Rückkehr unterstützte. Leider wurden diese Kontakte durch Verschärfung der Reisemöglichkeiten durch die Kommunisten in den 1970er und 1980er Jahren gestört, obwohl die Unterstützung der Ausgebürgerten und Dissidenten andauerte. Nach der Wende setzten jedoch die jährlichen Fahrten in die Heimat wieder verstärkt ein und führten teilweise zu einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Restaurierung von Kunstdenkmälern und Friedhöfen, aber auch von offizieller Seite geförderten Begegnungszentren, die sich in erster Linie auf Gebiete konzentrierte, wo noch eine deutsche Restbevölkerung vorhanden ist. Zum Beispiel in Iglau, Brünn, Mährisch-Schönberg, Mährisch-Trübau, Troppau, Jägerndorf, Schepankowitz, Trautenau, Gablonz, Morchenstern, Reichenberg, Krawarn, Karwin, Hultschin (Ludgerstal und Bolatitz), Komotau, Prag, Eger, Schlaggenwald, Krumau. (Anmerkung: Siehe dazu auch die Liste mit den Kontaktadressen der deutschen Minderheit in Tschechien.)


Darüber hinaus brachten deutsche Ortsgemeinschaften hunderttausende Euro zur Renovierung von Kirchen, Kapellen und Kleindenkmälern auf. Damit wurde schon mehr investiert, als man seinerzeit aus der Heimat mitnehmen durfte. Während die "Volksdiplomatie" die Grenzen langsam vergessen macht, verweigert die offizielle Politik mehrheitlich noch immer den Dialog.


Seit 1998 hat der "Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds" 825 Projekte mit 10,5 Millionen tschechischen Kronen finanziert, davon 167 Baumaßnahmen mit 110.000 Euro, 648 Kulturprojekten mit 145.000 Euro. In Südmähren wurden privat in 67 Orten 160 Objekte mit 320.000 Euro in Stand gesetzt.


Was die Sudetendeutschen wollen


Heute leben über 3 Millionen Sudetendeutsche in Deutschland, 160.000 in Österreich, unter 50.000 in der alten Heimat, weitere in anderen westeuropäischen Ländern - vor allem in England und Schweden - aber auch in Übersee.


Das Sudetenland hatte eine sehr hoch entwickelte Industrie. Das befähigte die Sudetendeutschen sogleich nach der Vertreibung, in der neuen Heimat moderne Industrien aufzubauen und damit einen wertvollen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau Österreichs und Deutschlands zu leisten.


Fast hundert Jahre  nach der Verweigerung ihres Selbstbestimmungsrechtes durch den Vertrag von Saint Germain 1919 und mehr als 70 Jahre nach ihrer Vertreibung 1945/1946 haben sie ihren Zusammenhalt bewahrt. Jedes Jahr kommen bei den verschiedenen Treffen, von denen der Sudetendeutsche Tag das größte ist, tausende Sudetendeutsche zusammen und entwickeln wegweisende Gedanken zur Gestaltung einer freien Zukunft der Völker und Volksgruppen.


Alle Völker und Volksgruppen haben Anspruch auf Selbstbestimmung und das Recht auf Heimat. Es erhält Bedeutung dann, wenn sie ihre Heimat selbst kultiviert und durch friedliche Arbeit in Jahrhunderten geschaffen haben. Für die Sudetendeutschen trifft dies zu. Nicht mit dem Schwert des Soldaten, sondern mit dem Pflug des Bauern, als friedliche Bergleute, Bürger, Handwerker und Kaufleute haben ihre Vorfahren das Land geprägt und gestaltet.


Dies begründet unabhängig von Abkommen und Verträgen, den legitimen Anspruch der Sudetendeutschen auf ihre angestammte Heimat.


Die Vereinten Nationen haben diesen Anspruch anderen Völkern und Volksgruppen zuerkannt, so den Palästinensern die Forderungen "auf Rückkehr in ihre Heimstätten und auf Rückgabe des ihnen geraubten Vermögens" in der Resolution Nr. 3236 vom 22. November 1974. Der Grundsatz "gleiches Recht für alle" bewog die Sudetendeutschen, diesen Anspruch in der am 5. Dezember 1975 eingereichten Petition an die Vereinten Nationen ebenfalls zu erheben.


Die Sudetendeutschen erwarten von der Regierung in Prag, dass sie aufgrund der geschichtlichen Wahrheit und in Einbekenntnis des Unrechts - nicht nur seit 1945, sondern auch vor 1938 - konkrete Schritte setzt, um dieses zu beseitigen, wie es für das "Haus Europa" notwendig ist. Erklärungen unverbindlicher Art sind kein Ersatz dafür.


Vertreibung ächten - Menschenrechte achten. Die zehn Gebote des Gemeinschaftssinns:


Fünf Forderungen zur Umsetzung europäischen Rechtsbestandes:


  1. Kein Schlussstrich - Identität und Zukunft erwachsen aus wahrheitsgemäßer Darstellung der Vergangenheit.
  2. Rehabilitierung der Opfer nationalstaatlicher Irrtümer. Mit der Erweiterung der europäischen Gemeinschaft zum 1. Mai 2004 schließt die 1914 begonnene Fehlentwicklung des Kontinents ab, derzeit noch ohne die Balkanstaaten.
  3. Angemessene Wiedergutmachung widerrechtlichen Eigentumsentzugs zur Heilung des Rechts im Sinne der Grundfreiheiten der EU.
  4. Beseitigung der Diskriminierung der Deutschen in der Tschechischen Republik.
  5. Schaffung einer Europäischen Volksgruppencharta auf Basis der "Charta Gentium et Regionum (Brünn 1994)". 100 autochthone Volksgruppen mit rund 80 Millionen Menschen in Europa haben kein Staatsgebiet, das sich mit ihrem Siedlungsgebiet deckt. Dazu gehört auch das Heimatrecht der sudetendeutschen Volksgruppe.


Fünf Forderungen zur Erhaltung europäischer Kulturwerte:


  1. Dialog mit den Geschädigten der Vertreibungen zur Lösung offener Probleme im Geist der Humanität und der ethischen Werte Europas. (Keine Relativierung und Begründung von internationalen Verbrechen gegen Menschlichkeit und Völkerrecht).
  2. Zusammenarbeit zum gemeinsamen Wiederaufbau von Kultur und Kulturlandschaft in den Vertreibungsgebieten.
  3. Wiederherstellung der kulturellen Vielfalt, unter anderem durch die gleichwertige Verwendung historischer Ortsbezeichnungen in der Topografie.
  4. Erhaltung und Pflege bodenständigen Brauchtums.
  5. Dokumentation und Pflege der Zeugnisse europäischer bildender Kunst, Literatur und Musik.


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