Nach Kriegsende wurden in den deutschen Gebieten die Vorkriegsbehörden nicht wieder errichtet, sondern National-Ausschüsse (Národní vybori) gebildet, deren Aufgabe die Durchführung der "Säuberung der Gebiete" und die Einsetzung von "staatlichen Verwaltern" ("Goldgräbern"), zur "Sicherung des Vermögens der staatlich unzuverlässigen Deutschen und Magyaren" war.
Grundlage bildeten die sogenannten Beneš-Dekrete, im Besonderen die Dekrete Nr. 5 vom 19.5.1945, ,,Ungültigkeit vermögensrechtlicher Geschäfte", und Nr. 12 vom 21.6.1945, ,,Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens", sowie "Sicherstellung des deutschen Vermögens", Erlass des Finanzministeriums/22.6.1945/Amtsblatt Nr. 83.
Beneš am 3.6.1945 in Tabor: ,,Ich erteile allen Národní vybori den strengen Befehl, unseren Leuten im Grenzgebiet Platz zu schaffen. Werft die Deutschen aus ihren Wohnungen. Alle Deutschen müssen hinaus".
Die Durchführung übernahmen Rollkommandos von "Revolutions-Gardisten" und die Räuberbanden der sogenannten "Partisanen der Svoboda-Armee". Ergebnis: Raub, Mord, Willkür, Lynchjustiz, Todesmärsche und Konzentrationslager.
Exzesse, Willkür, Raub und Mord
Im 5. Mai 1945 kam es in Prag zum Aufstand, der nach Kriegsende am 9. Mai in einer bestialischen Deutschenjagd und der Konfinierung von 20.000 Deutschen in Kinos, Turnsälen, Kasernen und Sportstadien wie auch der Ermordung von Verwundeten in Lazaretten gipfelte, wobei gemäß Prager Fenstersturztradition wehrlose Verwundete auf die Straße geworfen wurden.
Kinder und Säuglinge wurden erschlagen, Jugendliche an Laternenpfählen gehenkt oder mit dem Kopf nach unten angezündet. Die Pogrome griffen auch auf Kladno und Jungbunzlau über und wurden durch die Rückkehr von Beneš, der zwischen 13. und 15. Mai in Brünn, Iglau und nunmehr in Prag sein "Dreimal wehe den Deutschen, wir werden sie liquidieren!" ausgerufen hatte, noch gesteigert. General Kutlvašr rief zur Rekrutierung der "Revolutions-Gardisten (R.G.)" und zur "Säuberung" der deutschen Gebiete auf, die auch nach Mitte Mai bereits einsetzte und vor allem in Grenznähe zur wilden Austreibung ganzer Bezirke führte (z. B. Neubistritz: 68 Orte mit 26.000 Einwohnern von 28. bis 30.5.1945).
Todesmärsche
Oft auf Umwegen zur Grenze, 20 bis 50 km ohne Wasser oder Verpflegung. Berüchtigt wurden Brünn, Iglau, Komotau, Teplitz-Schönau, Tetschen, Jägerndorf und 15 andere. In Brünn wurden 35.000 Frauen, Kinder und alte Leute am Fronleichnamstag, dem 31. Mai, zur 50 km entfernten Grenze getrieben („Brünner Todesmarsch“). Bis Pohrlitz gab es bereits eine hohe Opferzahl, die sich durch Ruhr in den nächsten vier Wochen auf insgesamt 5.200 bis 6.000 Tote erhöhen sollte. Nur 890 von ihnen erhielten in Pohrlitz eine Einzelbestattung, zwischen Drasenhofen und Wien liegen 1.056 Opfer in 13 Massengräbern. Gleichzeitig wurden überall KZ-Todeslager errichtet, mit unbeschreiblichen Folterungen und Massakern: Postelberg (1.500 Tote), Mährisch-Ostrau-Hankelager (350 Hinrichtungen), Theresienstadt, Komotau-Maltheuern, Aussig-Lerchenfeld, Prag-Prosecnice, Pilsen, Brünn, Olmütz, ... Insgesamt mehr als 20.000 Lagertote in 32 KZs, 215 Gefängnissen und über 800 Arbeitslagern (350.000 Inhaftierte).
Die wilden Vertreibungen dienten hauptsächlich dem Raub des Vermögens der Deutschen, damit leerstehende Objekte ausgeplündert werden konnten. Auch die Einsetzung sogenannter "Staatlicher Verwalter", die meist dem "besitzlosen Landesproletariat" entstammten, hatte keineswegs eine "Sicherstellung des Vermögens der Verräter zu Gunsten des Staates", sondern nur die Bereicherung der "Goldgräber" und Räuber zur Folge.
Rund 800.000 bis eine Million Sudetendeutsche waren Opfer der wilden Vertreibung.
Totaler Abschub bis zum letzten Deutschen
Im Sommer 1945 beschäftigte das Informations-Ministerium Kopecký (KPC) 10.000 Mitarbeiter zur Erzeugung einer "Werwolf-Hysterie", die im Massaker von Aussig am 31. Juli gipfelte. Die inszenierte Explosion eines Munitionslagers in Aussig-Schönpriesen führte zu einem gnadenlosen Massaker in der ganzen Stadt durch ein einschlägig bekanntes Prügelkommando der Svoboda-Armee. Auf der Elbebrücke und am Ringplatz wurden Deutsche erschlagen und in die Elbe geworfen, sodass in Aussig selbst nur 100 Tote aufscheinen, während die Zahl der Opfer rund 2.700 beträgt. Wochenlang wurden die Leichen bis zu 50 km flussabwärts, z. B. in Königstein/Sachsen, angeschwemmt.
Die Absicht war, auf die in Potsdam tagende Alliiertenkonferenz Einfluss zu nehmen, um die vollständige Abschiebung der Deutschen zu erreichen. Schon mit Brief vom 3. Juli hatte die tschechische Regierung einen offiziellen Antrag an die drei Alliierten gestellt, die Vertreibung offiziell zu beschließen.
Ergebnis war die Aufnahme des Punktes XIII in das Potsdamer Protokoll (kein völkerrechtlicher Vertrag), welcher infolgedessen keine Legalisierung der Vertreibung, sondern ein Vertreibungsmoratorium bezweckte.
Das Protokoll wurde im amerikanischen Repräsentantenhaus 1950 aufgrund des sogenannten Walter-Reports nicht ratifiziert, da dieser feststellte, ,,dass keine Phase der Vertreibung als human bezeichnet werden konnte, sondern Völkermordcharakter besaß".
In den deutschen Gebieten war inzwischen ein völlig rechtloser Zustand durch das Beneš-Dekret Nr. 33 vom 2.8. über die "Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Deutsche und Magyaren", das Dekret Nr. 71 vom 19.9., ,,Arbeitspflicht (Zwangsarbeit) für Personen ohne Staatsbürgerschaft" und Nr. 108 vom 25.10., ,,Konfiskation des feindlichen Vermögens", (Total-Enteignung) entstanden, in dem Kriminelle ein Schreckensregiment ausübten.
So hat z. B. die Partisanengruppe "Hybes" im Gebiet von Landskron, Senftenberg, Römerstadt und Umgebung "Volksgerichtsprozesse" mit 1.273 Hinrichtungen durchgeführt. Obwohl die Alliierte Kontroll-Kommission erst nach Verhandlungen am 9.1.1946 die Transporte in die amerikanische Zone freigab, wurde noch im Herbst 1945 weiter abgeschoben, unter anderem 450 Züge und rund 750.000 Personen in die SBZ (später DDR). Zwischen Jänner und Oktober 1946 rollten 1.112 Züge mit je 1.200 Personen (zwei bis vier Züge pro Tag, 40 Personen pro Viehwaggon mit 30 bis 50 kg Gepäck, ohne Wertsachen) über die Grenzstationen Fürth und Wiesau in die amerikanische Zone, insgesamt 1,238.000 Personen, dazu noch über 200 Transporte mit 220.000 Personen aus Österreich.
Potsdamer Protokoll Art. XIII
"Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerung. Die Konferenz erzielt folgendes Übereinkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, Tschechoslowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, dass die Überführung von deutscher Bevölkerung oder Bestandteilen derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muss. Sie stimmen darin überein, dass jedwede Überführungen, die stattfinden werden, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen sollen .... inzwischen sind weitere Vertreibungen einzustellen ..."
Zerstörung der Lebensgrundlagen der deutschen Bevölkerung: Völkermord
1. Zahl der Menschenopfer - ohne Ansehen der Person, ob schuldig oder unschuldig, ,,Nur weil sie Deutsche waren", ob Frau, Mann, Greis oder Kind, wurden mindestens 241.000 getötet. Quelle: Bohmann, 1957. (Der UN-Völkerrechtsexperte Alfred de Zayas führt in seinen "Anmerkungen zur Vertreibung" 267.000 deutsche Opfer an. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Bonn) Heinz Nawratil: ,,Vertreibungsverbrechen an Deutschen": 272.900 sudetendeutsche Tote. (Quelle: BM f. Inneres, Bonn, 1993). Obwohl die unzähligen Massengräber heute nicht mehr bekannt sind, geschweige denn die Opfer matrikuliert wurden, konnte sich die deutsch-tschechische Historiker-Kommission auf keine Zahlen einigen, da von tschechischer Seite nur Gräber gezählt wurden, um diese Verbrechen an der Menschlichkeit absichtlich zu relativieren.
2. Umfang und Wert des geraubten Vermögens: 27,8 Milliarden Dollar (Marshallplan-Hilfe für ganz Europa: 14 Milliarden Dollar). Laut Rechtsverwahrungsaktion 1978 der Sudetendeutschen Landsmannschaft an die UNO (siehe auch Gutachten von Prof. Felix Ermacora, 1992). U. a.: 2,5 Millionen ha landwirtschaftlicher Besitz, 13.040 Industriebetriebe, 237.000 Gewerbebetriebe, 180.000 Einfamilien- und 28.000, plus öffentliches und privates Vermögen.
3. Unersetzlich bleiben zerstörte Kulturgüter und Kulturlandschaften.
Zwar wird heute unter "Wilder Vertreibung" (bis zum 2.8.1945/Potsdamer Abkommen) und dem totalen Abschub als angeblich "humanem und legalem Transfer" unterschieden, doch handelt es sich gemäß "Europäischer Menschenrechtskonvention" völkerrechtlich um einen unverjährbaren Völkermord.