Die Begriffe „Sudetendeutsche“ und „Sudetenland“ entstanden um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Man bezeichnet seit damals damit die Altösterreicher deutscher Muttersprache und deren Siedlungsgebiete innerhalb der sogenannten „Länder der Böhmischen Krone“, Böhmen, Mähren und Österreichisch-
Abgesehen von einzelnen Sprachinseln wie Brünn, Iglau, Olmütz und anderen bewohnten die Sudetendeutschen ein geschlossenes Siedlungsgebiet.
Die sudetendeutschen Heimatlandschaften gliedern sich in den Böhmerwald, das Egerland, das Erzgebirge-
Durch die Vertreibung und ihre Folgen entstand dem Land, seiner Kultur und auch der Wirtschaft ein Schaden, der nur schwer wieder zu beheben sein wird. Ganze Landstriche haben ihre Struktur und ihr ehemaliges Gesicht verloren, über 1.400 Orte und Gemeinden existieren nicht mehr, weil die vertriebene Bevölkerung durch landfremde -
Die historische Entwicklung Böhmens, Mährens und Schlesiens erfolgte bis weit in die Neuzeit hinein als Teil der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Dies war einerseits im Anlehnungsbedürfnis der im Sudetenraum seit dem 7. Jahrhundert siedelnden Stämme an den starken Nachbarn im Kampf gegen Awaren und Ungarn, andererseits in der vor allem von Regensburg und Salzburg ausgehenden Slawenmission begründet. Die slawische Besiedlung beschränkte sich damals wegen der geringen Bevölkerungsdichte naturgemäß auf die landwirtschaftlich am besten nutzbaren Landesteile, die fruchtbaren Ebenen und Flusstäler des Landesinneren.
Die engen politischen Beziehungen des böhmischen Adels und der geistlichen Grundherren zu anderen Territorien und Herrscherfamilien des mittelalterlichen Kaiserreiches wurden durch verwandtschaftliche Bindungen verstärkt. Nationale Gegensätze waren im christlichen Mittelalter weitgehend unbekannt, wesentlicher waren soziale und religiöse Konflikte.
So nahm niemand daran Anstoß, als böhmische Grundherren nach der Jahrtausendwende und -
Freiwillig und friedlich erfolgte die Ansiedlung der Deutschen in den Sudetenländern, die ihren Höhepunkt unter Premysl Ottokar II. von Böhmen (1253-
Der neuerliche Wirtschaftsaufschwung unter Karl IV. verstärkte den Einfluss der deutschen Bewohner der böhmischen Länder, während die Tschechen nicht im gleichen Ausmaß Anteil am relativen Wohlstand dieser Zeit hatten. In der Hussitenbewegung, welche erstmals eine antideutsche Komponente in der Geschichte dieses Raumes brachte, kam ein gewisses tschechisches Gefühl der Benachteiligung zum Ausdruck, obwohl die sozialen und religiösen Ursachen der Hussitenkriege stärkeres Gewicht besaßen. Die Reformation und die folgenden Religionskriege brachten die Niederlage der Protestanten am Weißen Berg 1620 und wird zur tschechischen Tragödie erklärt, obwohl bekanntermaßen die deutschböhmischen Protestanten den gleichen Anteil sowohl am Aufstand von 1618 als auch an den Folgen der Niederlage hatten. Ebenso war von der Gegenreformation die deutsche Seite genauso stark betroffen wie die tschechische.
Mit der Französischen Revolution stand das „nationale Erwachen“ der kleinen mittelosteuropäischen Völker unter deutlich antideutschem Vorzeichen. In Prag wurde im Mai 1848 ein Slawenkongress zur Förderung der Idee des Panslawismus veranstaltet. Der Panslawismus trat für den Zusammenschluss aller slawischen Völker unter der Führung Russlands ein. Die gemäßigte Gruppe der „Austroslawen“ verlangte die Vereinigung aller mehrheitlich von Slawen bewohnten Gebiete Österreichs zu einem gemeinsamen Kronland mit innerer Autonomie.
Die Niederschlagung des Prager Aufstandes vom Juni 1848 verhinderte zwar die Verwirklichung dieser Forderung, sie bestand aber bis zum Ende des Habsburgerreiches weiter. Die Unfähigkeit der österreichischen Politik, einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Tschechen und Deutschen zu finden, trug wesentlich zum Untergang Österreich-
Der Friedensvertrag von St. Germain und die Folgen
„Der Erste Weltkrieg konnte den Tschechen nur nutzen. Siegte die Monarchie, war ein vergrößertes auch ein slawisches Österreich; siegte Russland, entstand das Traumreich aller Panslawisten.“ Im Jänner 1918 verkündete der amerikanische Präsident Woodrow Wilson in 14 Punkten seine Grundsätze für einen allgemeinen Weltfrieden, die auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker als zwingenden Grundsatz für die Lösung aller Gebietsfragen vorsahen. Die Tschechen und die mit ihnen verbündeten slowakischen Kreise beriefen sich auf dieses Recht für die Gründung eines eigenen tschechoslowakischen Staates, beanspruchten aber gleichzeitig aus historischen Gründen als Staatsgebiet auch die Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen, die sie militärisch besetzten, um für die Friedenskonferenz vollendete Tatsachen zu schaffen.
Als die Sudetendeutschen am 4. März 1919 in friedlichen Kundgebungen für ihr Selbstbestimmungsrecht gegen die zwangsweise Einverleibung in den neuen tschechoslowakischen Staat und für das Verbleiben bei der Republik Deutsch-
Eine auf die Entnationalisierung des Sudetendeutschtums gerichtete Regierungspolitik unter Edvard Beneš ließ die Spannungen in den folgenden 20 Jahren fast unerträglich werden und trieb die Sudetendeutschen in späterer Folge in die Arme Adolf Hitlers. Die Sprachenverordnung 1928 führte zur Entlassung von 40 bis 70 Prozent der Sudetendeutschen aus Post, Polizei, Bahn, Heer und öffentlicher Verwaltung. Diese Posten wurden nun mit Tschechen besetzt, die dazu im deutschen Sprachgebiet neu angesiedelt wurden. Die Wirtschaftskrise, die gezielte Benachteiligung bei der staatlichen Auftragsvergabe und weitere tschechische Schikanen leiteten eine Radikalisierung ein, die nicht mehr zu bremsen war und es Hitler ermöglichte, sich als großen Retter aus dieser scheinbar ausweglosen Situation zu präsentieren.
Auf dem Höhepunkt der damaligen Sudetenkrise forderten und erreichten England und Frankreich 1938 von der Tschechoslowakei die Abtretung der Sudetengebiete an das Deutsche Reich, das damals bereits Österreich okkupierte. Die Abtretung entsprach dem Vorschlag des damaligen Vermittlers im Nationalitätenstreit, des britischen Lords Walter Runciman, und wurde am 21.9.1938 von der ČSR widerwillig akzeptiert. Das folgende „Münchner Abkommen“ regelte als scheinbare späte Erfüllung des Selbstbestimmungsrechtes nur die Durchführungsbestimmungen. Dem anfänglichen Jubel der Befreiung vom tschechischen Joch folgte schrittweise eine Ernüchterung, die ihren Höhepunkt am 15.3.1939 erreichte, als deutsche Truppen die tschechischen Gebiete besetzten.
Die Vertreibung
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde in London unter der Führung von Edvard Beneš zuerst ein tschechoslowakisches Nationalkomitee und im Juli 1940 eine provisorische Regierung gebildet. In der Folge erklärte die britische Regierung mehrmals das Münchner Abkommen für null und nichtig. Beneš rühmte sich in seinen Memoiren, dass er den Vertreibungsplan bereits vor dem Krieg gefasst habe. 1941 sprach er sich schließlich öffentlich für eine Umsiedlung der Deutschen aus einer künftigen Tschechoslowakei aus. 1943 stimmten zuerst die Sowjetunion und anschließend der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt diesem Plan zu. Nun wurden die ersten Vorbereitungen für den „Transfer“ der Sudetendeutschen -
Nach Kriegsende gab als erster der stellvertretende tschechische Ministerpräsident Klement Gottwald am 11.5.1945 eine öffentliche Erklärung bezüglich des „Abschubes“ der Deutschen ab und Beneš verkündete einige Tage später: „Unser Wahlspruch wird sein, dass wir unser Land von allem Deutschen kulturell, wirtschaftlich und politisch reinigen müssen.“ In einer Reihe von Dekreten wurden die Deutschen entrechtet, ihr Vermögen als beschlagnahmt erklärt und die Vertreibung angeordnet.
Gleich nach der Kapitulation setzte die Verfolgung der Deutschen ein. Unbeschreibliche Grausamkeiten wurden dabei begangen. Mehrere zehntausend Sudetendeutsche starben während der Vertreibung an Hunger, Entkräftung und den Folgen von Misshandlungen in den tschechischen Konzentrations-
Für die Vertreibung gab es drei Hauptgründe:
Die Vertriebenen brachten aber kein Chaos, sondern bildeten ein stabiles Element, das wesentlich zum Aufbau des demokratischen Gemeinwesens in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland beitrug.